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Mitgliedschaft
2 Der Verband umfasst Verbands-Mitglieder, Fachmitglieder, Ehrenmitglieder und
Gastmitglieder (d.h. noch in Ausbildung)
2.1 Ehrenmitglieder werden von der GV ernannt.
2.2 Über die Aufnahme als Verbands-Mitglier entscheidet der Vorstand nach schriftlich
festgelegten Richtlinien. Abgewiesene können verlangen, dass über ihre Aufnahme an der
nächsten Generalversammlung abgestimmt wird.
2.3 Fachmitglieder sind Personen, die nach abgeschlossener 5-jähriger IAC-Ausbildung
mit Diplom, oder einer gleichwertigen Ausbildung an einem anderen Institut präventiv,
pädagogisch und/oder therapeutisch tätig sind und vom Vorstand nach den Aufnahmerichtlinien
anerkannt wurden. Verdienstvolle Fachmitglieder können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.
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FIAC-Formulare
als PDF-Download |
- Richtlinien für FIAC - Mitgliedschaft-> Download
- Anmeldeformular als FIAC - Mitglied -> Download
- Richtlinien zur Kandidatur als FIAC-Fachmitglied_2013 -> Download
- Anmeldeformular für Kandidatur als Fachmitglied -> Download
- FIAC Statuten 28. Februar 2011-> Download |